Kleindenkmale zum Thema Verkehrswege und Straßen
Ein typisches Beispiel für diese Kategorie sind die sog. Stundensteine. Stundensteine sind Wegweiser/Entfernungssteine, wobei die Entfernung früher in Stunden angegeben wurde. Ein Stundenstein gibt die Richtung und die benötigte Zeit zum nächsten Ort an.
Ein schönes Beispiel ist der sog. Entringer-Stein auf dem Bromberg. Der Stein gibt genau Auskunft darüber, wie lange der Fußgänger in der angezeigten Richtung noch unterwegs ist. So erfahren wir, dass man von hier in 1 1/2 Stunden über die Diebsteigbrücke nach Entringen gelangt, in 3/4 Stunden zum Schaichhof, in 1 3/4 Stunden dem Brombergtrauf entlang, am Kappelles Brunnen vorbei, zur Teufelsbrücke hinunter, durchs große Goldersbachtal nach Bebenhausen und schließlich in 1 Stunde Altdorf erreicht. Eine Reisestunde maß zu der Zeit 1600 Ruten mit je 10 Fuß, bei 1 Fuß = 28,65 cm (ab 1870). Umgerechnet entspricht so einer Stunde eine zurückgelegte Strecke von 4,584 km.
Recht, Verwaltung und Grenzen
Zu der Abteilung Recht, Verwaltung und Grenzen gehören die vielen Markungssteine, die nicht nur Eigentumsgrenzen beschreiben, sondern auch die Gebiete, in denen z.B. die Abgabe der Zehnte begann, die Zugehörigkeit zu einer Gerichtsbarkeit oder Fischrechte abgrenzte.
Die Markungssteine sind sehr häufig nach dem gleichen Muster aufgebaut. Der Stein ist mit dem Fuß in der Erde, den oberen Abschluß auf dem oft konischen, viereckigen Körper nennt man den Kopf, auf dem meist die Weisung eingehauen ist, eine Linie, die den Grenzverlauf kennzeichnet. Mit einer geraden Linie versehen bezeichnet man den Markstein als Läufer. Doch so kann die Weisung auch ein Eckpunkt oder ein Knotenpunkt sein, wenn der Grenzverlauf einen Knick macht oder sich mehrere Grenzen in diesem Punkt treffen. Auf der einen Seite, dem einen Besitzer zugewandt, befindet sich häufig ein Wappen, eine Abkürzung oder ein Symbol, auf der anderen Seite die Insignie des angrenzenden Gebietes. Kleine Dörfer oder Gemeinden zeigen oft ein Pflugmesser oder ein Pflugeisen, wenn sie noch kein eigenständiges Wappen führen durften. An den Seiten des Steines finden wir eine Nummerierung der beteiligten Gebiete, oft mit der Jahreszahl der Besteinung versehen. Der Zeuge (ein kleiner Gegenstand, später auch Tontäfelchen) wurde von dem sog. Untergänger, einer Vertrauensperson des Dorfes, unter den Fuß gelegt und war nur diesem bekannt, um bei späteren Grenzstreitigkeiten die Richtigkeit der Lage des Grenzsteines zu bezeugen.
Von diesen Markungssteinen finden wir auch im Schönbuch immer noch sehr viele, wie z.B. diesen Markungsstein am Streitweg, der die Grenze zwischen Herrenberg und Hildrizhausen markiert.