Noch bis weit ins 20. Jahrhundert stellten Brandkatastrophen eine ständige Bedrohung dar. Seitens der Obrigkeit versuchte man durch vielerlei Baubestimmungen, die Brandgefahr einzudämmen. So forderte etwa die Land-Feuerordnung von Herzog Carl-Eugen im Jahre 1751 die Verblendung von Fachwerkbauten. Die Gemeinden versuchten sich durch die Anlage von Löschwasserteichen und die Einrichtung von Freiwilligen Feuerwehren zu wappnen.
Besonders groß war die Gefahr in den heißen Sommermonaten. Im September 1895 war Leonberg von einem Großfeuer heimgesucht worden und am 20. August 1907 vernichtete ein Dorfbrand in Darmsheim ein Drittel der Häuser. Am 11. August 1928 brannte es auch im Ortskern von Haslach. Die Haslacher Ortsgeschichte veröffentlichte hierzu einen Bericht aus dem Herrenberger „Gäuboten“ vom 12. August 1928:
„Eine Schreckensnacht liegt hinter uns, wie sie unser Ort schon längst nicht mehr erlebt hat. Nachdem am letzten Montag früh eine Scheune abgebrannt und man nach den schweren Arbeiten der letzten Woche glaubte, sich ruhig zu Bett legen und mal wieder ausruhen zu können, wurden wir um 1/4 11 Uhr wieder durch Feueralarm aufgeschreckt.