1684genehmigte Herzog Friedrich Karl (1677-93) nach längerem Drängen der Stadt einen zweiten Jahrmarkt, der mit einem Roß- und Viehmarkt verbunden war. Dabei handelte es sich wohl um die Wiederbelebung des früheren Rechts, jährlich zwei Jahrmärkte abzuhalten, einen im Frühjahr, den anderen im Herbst. Der Jahrmarkt im Frühjahr, „in den Fasten“, war, wie 1682 verschiedentlich angeführt wird, „vor mehr dann 100 Jahren“ wegen zu hoher Kosten und „wegen angefallener laidiger Kriegs- und anderer beschwehrlichen Zeiten“ abgeschafft worden.
Die Initiative, diesen Markt wieder von Neuem anzufangen, war im Januar 1682 von einer Gruppe Leonberger Bürger ausgegangen. Als Handwerker hatten sie ein Interesse daran, die örtliche Wirtschaft anzukurbeln und baten deshalb die Stadt- und Amtsverwaltung, sich für die Wiederaufnahme des Marktes einzusetzen. Die wirtschaftliche Notwendigkeit dieser Maßnahme begründeten sie folgendermaßen:
….“weilen aber die Zahl der Handwercksleuth sich je mehr und mehr allhier ergrößert, also daß bey gegenwärtig trangseelig- und gellt- klemmen Zeiten wür uns sambt unseren armen Weibern und Kindern….. säurlich ernehren müeßen.“
Gericht und Rat waren von dieser Maßnahme zunächst nicht überzeugt. Nur wenige Magistratsmitglieder stimmten diesem Vorschlag uneingeschränkt zu. Die meisten befürchteten, der Markt könne, wie schon früher, durch hohe Organisationskosten mehr schaden als nutzen. Wegen dieser Bedenken wurde die Entscheidung erst einmal vertagt.
Im Februar 1683, ein halbes Jahr nach der Beratung im Gericht, sah der Magistrat die Angelegenheit optimistischer. Die Stadt wandte sich jetzt an den Herzog, um die Genehmigung für den zweiten Markt einzuholen. Dabei gingen die Leonberger taktisch klug vor. Um dem Landesherrn die Zusage zu entlocken, schilderten sie in ihren Gesuchen nicht allein ihre schlechten wirtschaftlichen Verhältnisse. Sie wiesen ihn auch auf die Vorteile hin, die er von einem weiteren Markt, insbesondere von dem neu hinzukommenden Pferdehandel, zu erwarten hätte: Die Bürger seien dann in der Lage, ihre Steuern zu bezahlen, Gewinn- und Zollabgaben würden anfallen und das Geld nicht mehr auf den Pforzheimer Pferdemarkt ins badische Ausland getragen.