Mühlen im Landkreis Böblingen
Die Frohnmühle in Hausen
Autoren: Film-AG des JKG Weil der Stadt
Zwischen Hausen und Mühlhausen verlief ehemals die Grenze zwischen den Einzelstaaten Baden und Württemberg, heute zwischen den Regierungsbezirken Nordbaden und Nordwürttemberg. Genau an dieser Grenze liegt die letzte Mühle in dem von uns betrachteten Abschnitt des Würmtals, die sich Frohnmühle nennt. Früher lag sie teils auf Markung Hausen, teils auf Markung Mühlhausen (Baden), gehörte aber der Gemeinde Heimsheim.
1446 wird sie von Hans von Stadion, Gumpold von Gültlingen und Wendel von Remchingen als Erblehen gegen 31 Malter1 Mühlkorn verliehen. Für den Fall, dass das Dorf Lehningen auch noch „mit der Mahlung“ zur Frohnmühle käme, sollte der Betrag auf 45 Malter erhöht werden.
1478 gehörte sie zur einen Hälfte dem Grafen Eberhard, zur anderen dem Grafen Ulrich von Württemberg. Im Jahre 1480 war der damalige Frohnmüller mit Hausen im Streit, weil man ihm eine Allmende für die Weide sperren wollte.
Historische Aufnahme der Frohnmühle, kurz nach 1900. (Foto: Familie Emundts, Weil der Stadt-Hausen)
Bis 1574 war der Oberteil des Dorfes Heimsheim an die Mühle gebannt, was bedeutet, dass alles Mahlgut aus diesem Teil Heimsheims in der Frohnmühle und nirgends anders gemahlen werden musste. Ab 1574 war in Heimsheim das Mahlen freigestellt.
Der Müller durfte im Fischwasser bis nach Hausen fischen und erhielt Zimmer- und Brennholz aus den Heimsheimer Wäldern. 1539 wurde sein Brennholz von Heimsheim auf 11 Klafter2 festgesetzt. Im selben Jahr hat der Inhaber der Mühle eine neue Ölmühle und eine Walkmühle in Betrieb genommen.
Im Dreißigjährigen Krieg (1618-48) wird die Frohnmühle zerstört, noch 1654 liegen ihre Reste unbewohnt da. Im Jahr 1673 wurde sie mit einem Aufwand von 442 f (Gulden)3 von einem Schweizer Zimmermann wieder aufgebaut.
Erst im Jahre 1843 kam die Frohnmühle von der Gemeinde Heimsheim zur Gemeinde Hausen.
Die Frohnmühle ist nach Aufgabe der Mühlentätigkeit und starkem Verfall durch seine Besitzerfamilie in den letzten Jahrzehnten wieder hervorragend hergerichtet worden.
Teilstück der restaurierten Mühlengebäude mit der Würm. (Foto: Klaus Philippscheck)
Abschrift einer Handschrift über die Geschichte der Frohnmühle bis zum Jahr 1784, gefertigt von Gotthilf Rüdt, Ditzingen.
Über die Frohnmühle wurde im Jahr 1446 ein Lehensbrief ausgestellt, sie ist also wohl kurz zuvor gebaut worden. Im 30-jährigen Krieg (1618-1648) ist sie ganz ein- und zugrundegegangen. Im Jahr 1673 wurde sie mit einem Aufwand von 442 Gulden wieder aufgebaut von einem Schweizer Zimmermann Christian Haussenstein. Da derselbe aber das von der Herrschaft ihm vorgeschossene Geld nicht zurückerstatten konnte, wie er versprochen hatte, so wurde die Mühle zuerst an einen Müller namens Bereis (?) verkauft. Da derselbe aber den Vertrag nicht hielt, so wurde sie Februar 1677 an Hans Jakob Gutekunst, eines Müllers Sohn von Heimbsen (Heimsheim), um 560 Gulden und eine jährliche Mühlgülte von 20 Scheffel Mühlkernen verkauft. Von dieser Gülte durfte anfangs nur ein kleiner, aber mit jedem Jahr wachsender Teil bezahlt werden; in den Jahren 1700 – 1725 betrug die Gülte immer noch bloß 15 Scheffel.
Zur Wiederbauung der Frohnmühle hat die Stadt Heimsheim aus ihren Waldungen 30 übergrosse eichene Stämme à 30 Kreuzer und 200 tannene und forchene à 15 Kreuzer geliefert. Die Kellerei (das Kameralamt) Leonberg wollte den Bürgern dafür zur Ergötzlichkeit 1 Eimer5* Wein und zwei Scheffel Dinkel reichen. Aber die Heimsheimer nehmen dies nicht an, denn als Abschlagszahlung und bitten 1679 um weitere Bezahlung, worauf ihnen noch 2 weitere Eimer Wein und 5 Scheffel Roggen bewilligt wurden.
1679 verkaufte Hans Jakob Gutekunst die Mühle an Hans Hummensitter (auch Ohmensitter geschrieben), Bestandmüller auf der Ditzinger Ölschlagmühle, um 570 Gulden. 1685 gibt der Frohnmüller an, er habe 20-30 Mühlkunden; Heimsheim hatte damals etwa 70 Bürger (1634 waren es 220 gewesen).
1687/88 bezahlte der Müller seine Gülte in Geld und zwar den Scheffel Kernen zu ein Gulden 30 Kreuzer.
1689 beschwört sich Frohnmüller Ohmensitter, dass er nicht nur im vorigen Jahr von französischen Truppen, sondern auch in diesem von bayerischen rein ausgeplündert worden sei und dass weil seinen Kunden schon öfters ihre Frucht unterwegs worden sei, dieselben sie nicht mehr in seine Mühle tun wollten. 1691 gibt er an, dass er nun 3mal rein ausgeplündert worden sei an Frucht, Vieh und Mobiliar.
1714 bat der Müller Hans Michel Ohmensitter, dass auch er wie seine Vorgänger von den Kunden den 13.Teil nehmen dürfe, während der Vogt zu Leonberg ihm nur den 16. Teil gestatten wollte, wie’s im ganzen Amt üblich sei. Die Regierung entscheidet fürs letztere.
1717 beschwert sich der Obige, dass die Perouser, welche doch auf Heimsheimer Markung leben, in die Flachter Mühle gehen, während alle Heimsheimer Bürger gebannt sind, in der Nähermühle zu Heimsheim oder in der Frohnmühle zu mahlen.
1721 verkauft Hans Michel Ohmenstetter die Frohnmühle an Jung Hans Jörg Rüdt, des Schöffelmüllers Sohn bei Leonberg, um 1700 Gulden. Die Mühle ist sein Erbgut, aber der Rentkammer Eigentum; er hat 20 Scheffel 7 Simmri 3½ Vierling Mühlkernen als Gülte zu bezahlen, davon brauchen aber laut früheren Befehl vorerst nur 15 Scheffel bezahlt zu werden.
Außer dem zur Reperatur der Mühle erforderlichen Stammholz hat er laut lagerbüchlichem Ausweis jährlich 12 Klafter Brennholz und zu jedem Klafter 25 Büschel Reisach zu beanspruchen.
Nachdem 1724 das Städtlein Heimsheim von dem Herzog dem Grafen von Graevenitz als Manneslehen übergeben worden war, mußte die Gülte an diesen bezahlt werden.
1751 hat Johann Martin Riedt, des Obigen Sohn, die Mühle von seinem Vater um 3000 Gulden erkauft; 1783 teilte er unter herzoglicher Erlaubnis die Frohnmühle mit seinem Sohn (vermutlich Martin);der letztere erhielt die Hälfte um 3000 Gulden und zwar den Wert von 1000 Gulden als Heiratsgut und den Wert von 2000 Gulden kaufweise. 1784 brauchte eben dieser Frohnmüller 3 Eichenstämme, 28 Schuh lang und 3 Schuh dick überm Stumpen; er akkordiert dafür an Geld 6 Gulden, also im ganzen 18 Gulden. Da er aber um diese Summe das nötige Holz nirgends erhält, so bittet er schließlich wieder, ihm des Holz in natura zu geben.
Aus: Finanzarchiv, Rentkammerregistratur, Keller Heimsheim, Mühlfaszikel Nro. 78, Lade 242, Fach 3; Text gekürzt. (Diese Angaben scheinen die Quellennachweise des unbekannten Verfassers zu sein. Der Zeitpunkt der Handschrift dürfte kaum vor 1830 sein, obwohl ihr Inhalt mit dem Jahr 1784 abschließt.) Mit freundlicher Genehmigung von Herrn Gotthilf Rüdt.
Erstveröffentlichung: Die Würm im – Fluss der Zeit, CD-ROM, Johannes-Kepler-Gymnasium Weil der Stadt
Wir danken der Film-AG des Johannes-Kepler-Gymnasiums Weil der Stadt für die Überlassung des Textes und der Familie Emundts, Weil der Stadt – Hausen, für die Überlassung des historischen Fotos.
Referenz
↑1 | Malter = 1 Scheffel: altes deutsches Hohlmaß, 1 Scheffel = 8 Simri = 177,2 l |
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↑2 | 1 Klafter = 3,386 Raummeter |
↑3 | 1 Gulden (fl) = 60 Kreuzer (kr). Nach der Währungsumstellung entsprach 1 Gulden ca. 1,71 Mark. Legt man für eine grobe Währungsumrechnung bestimmte aktuelle Lebensmittelpreise zugrunde, dürfte ein Kreuzer etwa den Gegenwert von 0,80 gehabt haben. Die Guldenwährung im süddeutschen Raum bestand von ca. 1550 - 1875. |