Im schon angesprochenen einfachen Wappenschild finden wir drei miteinander verbundenen Buchstaben: H, M und K. ES ist zu vermuten, dass diese „Herrschaftliche Mühle Kielmannseck“ bedeuten. Die Mühle, die Johann Kielmann von Kielmannseck im idyllischen Reichenbacher Tal gekauft hatte, besaß eine außergewöhnliche Lage: Hier führte eine Straße von Stuttgart kommend über den Reichenbach, die dann nach Tübingen weiterlief. Sie wurde im 18. Jahrhundert als Poststraße (sog. „Schweizer Straße„) ausgebaut, und führte bis nach Schaffhausen am Rhein. Das eigentliche Mühlengebäude – das nicht mehr besteht – sehen wir hinten links auf einem Bild aus dem Jahre 1930. Solche Mühlenkomplexe lassen noch heute etwas von der ehemaligen Bedeutung der Mühlen für die Ernährung der Bevölkerung ahnen. Oft abseits der Ortschaften gelegen, bildeten sie eine eigene kleine Welt mit gewissen Sonderrechten, z.B. dem Asylrecht. Auch der Besitzer der nicht weit entfernten Kochenmühle, Ludwig v. Janowitz, württembergischer Obervogt und Gesandter, versteinte seinen Mühlenbesitz mit eigenen Steinen. Auch hier steht noch Stein mit seinen Initialen LVI an der Grenze von Steinenbronn zu Leinfelden-Echterdingen.
Eine Zeitlang wurde eine Gruppe von Mühlen im Reichenbacher Tal als regelrechte eigene Untermarkung innerhalb Leinfeldens angesehen – bis Mitte des 19. Jahrhunderts! Wir haben mit dem „HMK-Stein“ und dem „LVI-Stein“ also Grenzsteine vor uns, die an die besonderen Rechte der Mühlen erinnern. Daran erinnern auch andere Steine: Am Nordrand Steinenbronns stehen Grenzsteine, die die Ortsmarkung abtrennten vom sogenannten „Müllerwald“. Dieses Waldstück wurde den Reichenbacher Müllern zum Ausgleich für das Ende ihrer alten Schönbuch-Nutzungsrechte übergeben.