Vertreter des Bezirks Böblingen in der Paulskirche und im Landtag
Christian Friedrich Albert Schott (1782 – 1861)
Autor: Erich Kläger
Als es das Ehrenbürgerrecht im späteren Verständnis noch nicht gab, erteilte die Stadt Böblingen ihm, dem Stuttgarter und gebürtigen Sindelfinger, aber auch seiner Frau samt Kindern das Bürgerrecht mit wichtigem Zusatz: steuerfrei ! Und das, obwohl keine lokalen Verdienste im Vordergrund standen wie später bei Otto Elben, dem Vorkämpfer der Eisenbahnlinie über Böblingen (Gäubahn). Die Ehrung galt einem Politiker, der sich 1819 um die eben verabschiedete Verfassung1 verdient gemacht hatte. Schott sollte damals noch drei Jahrzehnte einer aktiven Laufbahn vor sich haben.
Albert Schott war der Sohn des Sindelfinger Oberamtsmanns; er besuchte die Klosterschule Bebenhausen, deren Abschluss normalerweise auf das Tübinger Stift führte; Schott aber studierte an der Universität mit dem Ziel, die diplomatische Laufbahn einzuschlagen, was er später aufgab. Er wurde Rechtsanwalt in Stuttgart und Landespolitiker mit höheren Ambitionen. Als einer der letzten wurde Schott 1805 noch zum kaiserlichen Notar bestellt. Erste Verdienste erwarb er sich als Landkommisär beim Durchmarsch der Franzosen. Der Stände-Versammlung diente er, bevor er deren Mitglied wurde, als Vertreter des Böblinger Bezirks im Jahre 1819.2
Aber Albert Schott war kein Nur-Politiker, er war vielmehr ein vielseitiger Schöngeist: Zum Vorsitz im Griechenverein kam die hellenische Staatsbürgerschaft. Er war Mitglied der archäologischen Gesellschaft zu Athen und als Schwabe, natürlich: Schiller-Verehrer, der beim ersten Schillerfest die Rede hielt. Dazu passt, dass er Mitbegründer des Stuttgarter Liederkranzes und dessen Vorsitzender war. Fürwahr ein Mann, der unser dankbares Gedenken verdient!
Urkunde zur Verleihung des Böblinger Stadtbürgerrechts an Christian Friedrich Albert Schott
Wir Stadtschultheis, Stadtrath und Bürgerausschuß der Oberamtsstadt Böblingen bekennen hierdurch:
Der Herr Doktor Christian Albrecht Schott, gebürtig von Sindelfingen, hiesigen Oberamts, welcher von Stadt und Amt Böblingen für die Abschließung einer vertragsmäßigen Verfassung einberufenen Stände-Versammlung abgeordnet worden ist, hat vorzüglich in der Eigenschaft als Sekretär der Stände-Versammlung durch unermüdete Tätigkeit, Unerschrockenheit, Einsicht, Klugheit und zweckmäßige Berücksichtigung der Zeitverhältnisse zur glücklichen Vollendung dieser für König und Volk so wichtigen Angelegenheit wesentlich beigetragen und sich dadurch sowohl im Allgemeinen als auch insbesondere um die hiesige Stadt und das Amt große Verdienste erworben.
Wir haben daher beschlossen, zum Beweis unser dankbaren Anerkennung seiner ausgezeichneten Verdienste, ihm, seiner Gattin und seinen Kindern, das hiesige Stadt-Bürgerrecht abgabefrei zu erteilen. In Gemäßheit dieses Beschlusses haben wir nun gegenwärtige Urkunde ausgefertigt mit unsern Namens-Unterschriften und der Stadt größeren Sigill versehen und sie ihm durch eine besondere Deputation überreichen lassen.
Böblingen, den 21. Dezember 1819
Stadtschultheis und Stadtrath
Christian Friedrich Kayser
Bürgerausschuß
Albrecht Waldbauer, Friedrich Karl Felder u.a.
Christian Friedrich Albert Schott (1782-1861). (Aus: F. Heimberger, C.F.A.Schott, in. Sindelfinger JB 1973, S. 213)
Erstveröffentlichung: Böblingen - Geschichte in Gestalten. Von den Anfängen bis zum Ende der Ära Brumme, Ameles Verlag, Böblingen 2003, S. 183.
Mit freundlicher Genehmigung des Autors
Anlagen:
Urkunde zur Verleihung des Böblinger Stadtbürgerrechts an Christian Friedrich Albert Schott
Zu diesem Thema siehe auch den zeitreise-bb-Artikel:
Böblingen 1848: Die Faust blieb in der Tasche
und den kurzen Artikel über Schott in Wikipedia:
http://de.wikipedia.org/wiki/Albert_Schott
Literaturhinweis:
Eine ausführliche Würdigung von Leben und Leistungen Christian Friedrich Albert Schotts verfasste der ehemalige Böblinger Kreishistoriker Fritz Heimberger:
Fritz Heimberger, Christian Friedrich Albert Schott (1782-1861), in: Altsindelfinger Lebensbilder, Sindelfinger Jahrbuch 1973, S. 200-218.
Referenz
↑1 | Kurfürst Friedrich von Württemberg, der nachmalige König Friedrich I. hatte 1805 durch Aufhebung der altständischen Verfassung den seit dem Tübinger Vertrag von 1515 bestehenden Verfassungsstaat Württemberg beseitigt. Nach jahrelangen Verfassungskämpfen, in denen die Bevölkerung Württembergs beharrlich die Gewährleistung staatsbürgerlicher Rechte einforderte, kam unter König Wilhelm I. in Übereinstimmung mit dem Artikel 13 der Bundesakte des Deutschen Bundes der lange angestrebte Verfassungsvertrag zustande. Aus dem heutigen Kreis Böblingen nahmen G.W.Hoffmann für das Oberamt Leonberg, C.F.Ruoff für das Oberamt Herrenberg und C.F.A.Schott für das Oberamt Böblingen an den Vertragsverhandlungen teil. |
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↑2 | Schott war ein erklärter Linker, wenngleich er die Republik ablehnte, weil er dadurch Bürgerkrieg und Anarchie heraufziehen sah. |